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Die Bonusgrundgebühr für Studenten und Azubis wird gewährt, wenn bei Abschluss des Rahmen-Nutzungsvertrags ein gültiger Studierendenausweis oder ein Schülerausweis vorliegt. Die Bonusgrundgebührgilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmen-Nutzungsvertrages für drei Jahre. Nach drei Jahren und dann in jedem Folgejahr ist eine aktuelle Studienbescheinigung vorzulegen.