Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifordnung.
Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich. Wir empfehlen, dass Sie mit dem stadtmobil-Büro Kontakt azufnehmen. Dort erhalten Sie Informationen zu Ihrer geplanten Urlaubsfahrt. Im Internet können Sie sich über länderspezifische Regelungen (z. B. zu Warnwesten, Bereifung etc.) informieren.
Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus – wie Sie wollen. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar.
Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen.
Sie können Ihren CarSharing-Tarif kurzfristig wechseln, wenn Ihr Mobilitätsbedarf sich ändert.
Bitte erfragen Sie die genauen Modalitäten und die Voraussetzungen für den gewünschten Tarif bei dem Anbieter in Ihrer Region.
Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Bei einigen stadtmobil-Organisationen gibt es Fahrzeuge, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können.
Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich und wohnortnah.
Ja, natürlich. Ihre Verfügbarkeit kann den regionalen Fahrzeuglisten entnommen oder in Ihrem stadtmobil-Büro erfragt werden. In der Buchungs-App können Sie entsprechende Filter zur Vorauswahl nutzen.
In jeder Region sind Fahrzeuge mit Kindersitzen verfügbar. Je nach Anbieter sind die Fahrzeuge mit Kindersitz gekennzeichnet und bei der Buchung auswählbar oder es sind in allen Fahrzeugen Kindersitze vorhanden. Fragen Sie einfach beim Anbieter in Ihrer Region nach.
Weitere Kindersitze können im Büro ausgeliehen werden, bei einigen stadtmobil-Organisationen auch Babyschalen.
Je nach Organisation sind für verschiedene Fahrzeugtypen möglicherweise Dachgepäckträger (z.B. Grundträger, Dachboxen, Fahrradträger...) buchbar. Bitte fragen Sie bei Ihrem jeweiligen Carsharing-Anbieter nach.
Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Kundinnen und Kunden und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge rauchfrei.
Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen. Oft kann die Servicezentrale Ihre Buchung verlängern. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet.
Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert.
Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert.
In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. In jedem Fahrzeug finden Sie Tankkarten, mit denen Sie an zahlreichen Tankstellen bezahlen können. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tankauslagen mit der Monatsrechnung zurück. Sie müssen das Fahrzeug nicht nach jeder Fahrt volltanken. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank abzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann.
Fahrberechtigt sind zunächst ausschließlich Personen, die selbst einen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben. Weitere Regelungen erfragen Sie bei der stadtmobil-Organisation, bei der Sie angemeldet sind.
Personenschäden, die Mitfahrer:innen durch einen von dem/der Fahrer:in verursachten Schaden erleiden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Für Schäden, die Mitfahrer:innen einer dritten Person zufügen oder an einem Gegenstand verursachen, haften diese persönlich. Diese werden in der Regel von einer Privathaftpflicht übernommen.
Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach!