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stadtmobil Rhein-Main: der perfekte Carsharing-Fuhrpark für die Region

08.03.17 | Inhaltsseite stadtmobil Rhein-Main: der perfekte Carsharing-Fuhrpark für die Region

CarSharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. XXS Miniklasse Toyota Aygo Kleiner Cityflitzer Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 93 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen XS Smart Renault Zoe Elektro Unser kleines Elektrofahrzeug in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen S Kleinwagen Ford Fiesta Junggebliebener, umweltbewusster Kompaktwagen, der sich wunderbar auch für größere Einkäufe eignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 85 g/km CO2-Ausstoß Super E10: 99 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Adam Kleiner Cityflitzer mit viel Witz. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 118 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Corsa-e (Elektrik) Unser Elektrofahrzeug mit Automatikgetriebe. Perfekte Lösung für die Stadt und mit einer Reichweite von ca. 300 Kilometern. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Yaris Hybrid Automatik Zuverlässiger Kleinwagen, mit dem sich auch jede längere Fahrt problemlos bewerkstelligen lässt. Zumal ein Hybrid mit einem zukunftsweisenden Antrieb. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Super E10: 75 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen M BMW Mini Cooper Mini One Die Retroversion eines Kultautos mit Klimaanlage und abschaltbaren Beifahrerairbag. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 109 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen L Kombi/Cabrio Ford Focus Kombi Als Kombi mit Tempomat wunderbar für lange Urlaubsfahrten geeignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 88 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mini Clubman One Die große Retroversion eines Kultautos mit Klimaanlage und abschaltbaren Beifahrerairbag. Türen: 6 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Super E10: 122 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mini One Cabrio Sportliches Cabrio für einen Ausflug ins Grüne. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß : 142 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Auris Hybrid Automatik Ein moderner und sehr umweltfreundlicher Kombi (Hybrid-Technologie), der zudem auf längeren Strecken auf Grund der Automatik sehr bequem zu fahren ist. Beachten Sie bitte: Der Wagen ist von Werk aus OHNE Zündschloss. Der Wagen erkennt den Schlüssel konta Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 83 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Corolla Hybrid Automatik Ein moderner und sehr umweltfreundlicher Kombi (Hybrid-Technologie), der zudem auf längeren Strecken auf Grund der Automatik und Tempomat sehr bequem zu fahren ist. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 78 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen XL Komfortklasse Ford Grand C-MAX Das Familienfahrzeug mit 7 Sitzen. Alternativ lässt sich die hintere Sitzreihe umklappen, um den Kofferaum zu vergrößen. Perfekt geeingnet für Ausflüge oder den Urlaub. Türen: 5 Sitzplätze: 7 CO2-Ausstoß : 160 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen 2XL kl. Transp. o. Bus Opel Vivaro kurz ohne Hochdach Kleiner Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 160 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Ford Transit Custom Bus 9-Sitzer Praktischer 9-Sitzer-Bus mit extra viel Stauraum für Gepäck. Türen: 5 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß : 210 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Transit Custom Transporter lang ohn Langer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß : 201 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Vivaro Bus 9-Sitzer-lang 9-Sitzer-Bus mit großem Radstand, der zusätzlich noch reichlich Platz für Gepäck bietet. Türen: 5 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 159 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Vivaro lang mit Hochdach Langer Transporter mit Hochdach mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 3 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 207 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Extra Elektrofahrzeuge VW e-Up! Elegantes, modernes und einfach zu bedienendes Elektroauto mit großer Reichweite. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen:

stadtmobil Rhein-Main - flexibel, günstig und umweltfreundlich

24.06.16 | Inhaltsseite stadtmobil Rhein-Main - flexibel, günstig und umweltfreundlich

Werbebanner 30 € Fahrtguthaben für Neukunden! Profitieren Sie jetzt von 30€ Fahrtguthaben und erleben Sie den bequemen und umweltfreundlichen Carsharing-Service von stadtmobil Rhein-Main. Als Neukunde erwartet Sie ein attraktives Angebot - nutzen Sie es jetzt! Jetzt Kunde werden Mehr erfahren *Nur für Neukunden. Vielfältige Fahrzeugauswahl für jeden Bedarf Stadtflitzer Ideal für kurze Strecken und enge Parklücken in der Innenstadt. Unsere kompakten Modelle wie der Aygo X sind wendig und sparsam. Familienkutschen Geräumige Vans und Kombis bieten Platz für die ganze Familie samt Gepäck. Perfekt für Ausflüge oder den Großeinkauf. Transporter Unsere Transporter und Kastenwagen eignen sich hervorragend für Umzüge oder den Transport sperriger Güter. Bei stadtmobil finden Sie garantiert das passende Fahrzeug für Ihren individuellen Bedarf. Von kostengünstigen Kleinwagen bis hin zu geräumigen Vans und praktischen Transportern - wir haben für jeden Anlass das richtige Auto in unserem vielfältigen Fuhrpark. Günstige Tarife für jeden Bedarf Tarif Grundgebühr Zeit pro Stunde Kilometerpreis Besonderheit Classic 12,00 € Monat 0,50 € - 4,90 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für regelmäßige Fahrer RMV 5,00 € Monat 0,50 € - 5,60 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für Gelegenheitsfahrer Easy 0,00 € Monat 3,10 € - 6,50 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für Wenigfahrer | 2,50 € pro Buchung Bei stadtmobil profitieren Sie von transparenten und fairen Tarifen. Alle Preise verstehen sich inklusive Kraftstoff, Versicherung und Steuern. Sie zahlen nur für die tatsächliche Nutzung - gefahrene Kilometer plus gebuchte Zeit. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihrem Nutzungsverhalten passt und sparen Sie bares Geld im Vergleich zum eigenen Auto. {"afterImport":{"clearCachePageUids":"1,18,397,399,401,404,407,410,413,395,347,349,403,406,409,412,415,394,398,400,402,405,408,411,414,466,467,468,469,470,471,472,473","callPageUids":"1","callPageUidsType":"98"},"organisationUidT3ebusPidMapping":{"3":"95","4":"96","5":"97","6":"98","7":"99","20":"100","9":"101","11":"102"},"station":"","fixedCostsNewCar":"360.00","fixedCostsStadtmobil":"12.00","additionalPriceNewCar":"0.11","additionalPriceStadtmobil":"0.25","timeCostsNewCar":"0.00","timeCostsStadtmobil":"2.20","averageSpeed":"60","footerText":"<p>Als Rechnungsgrundlage wurde der Tarif Classic genommen.<\/p>"} 12610 Fahrleistung pro Jahr: km Neuwagen ◀︎ ▶︎ stadtmobil € 360.00 Fixkosten/Monat € 12.00 € 0.11 Kosten/km € 0.25 € 0.00 Zeitkosten/h € 2.20 € Gesamtkosten/Jahr € Als Rechnungsgrundlage wurde der Tarif Classic genommen. Persönlicher Service und Kundenbetreuung Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main stadtmobil Rhein-Main Die Karte steht aktuell leider nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es später erneut. Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main Route planen 069 95 11 79 9-0 rhein-main(at)stadtmobil.de Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Buchungszentrale 24/7 erreichbar. Telefonnummer finden Sie auf Ihre Zugangskarte. stadtmobil Zentrale Öffnungszeiten: Montag: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Bei stadtmobil legen wir großen Wert auf persönlichen Service und individuelle Kundenbetreuung. Unser kompetentes Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um CarSharing zur Seite. Ob Sie Hilfe bei der Buchung benötigen, Informationen zu unseren Tarifen wünschen oder technische Unterstützung brauchen - wir sind für Sie da. Nutzen Sie unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und profitieren Sie von unserem regionalen Know-how und unserer Erfahrung im CarSharing-Bereich. VALIDIERUNGSSTELLEN JETZT KUNDE WERDEN News & Presse Neue Funktion bei Stadtmobil Rhein-Main GmbH: "Probleme melden" NEU Wir freuen uns, unseren Nutzern eine neue und nützliche Funktion vorzustellen: "Probleme melden". Mit dieser Funktion können Sie ab sofort bestehende Schäden an den Fahrzeugen einsehen und neue Schäden direkt melden. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden zu erhöhen und eine transparente Kommunikation über den Zustand unserer Fahrzeuge zu gewährleisten. Neue Fahrzeuge in Betrieb: Aygo X, Ford Courier und 7-Sitzer Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil-Nutzer! Wir haben unseren Fuhrpark um einige neue Fahrzeuge erweitert, die Ihnen noch mehr Flexibilität und Komfort bieten. Quernutzung: Mehr Flexibilität in Gießen, Marburg, Kassel und Wiesbaden Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil Rhein-Main Nutzer ! Seit dem 14. Februar 2024 ist die Quernutzung mit dem CarSharing-Anbieter Scouter in Gießen, Marburg, Kassel, Bonn, Erlangen, Fürth, München, Nürnberg und Wiesbaden möglich. Das bedeutet, dass Sie ab sofort noch flexibler unterwegs sein können und die Vorteile von zwei Carsharing-Anbietern nutzen können. Kunde werden

Zubehör & Zusatzleistungen

12.01.23 | Inhaltsseite Zubehör & Zusatzleistungen

Zubehör & Zusatzleistungen Carsharing mit Extras! stadtmobil Rhein-Main ist mehr als „nur ein Carsharing-Angebot“.Im Gegensatz zu anderen Anbietern bieten wir unseren Kunden mehr Service, indem wir Fahrzeugzubehör völlig kostenlos zur Verfügung stellen!​​ Passe deine Buchung an deine Bedürfnisse! Ob Winterurlaub in den Bergen, Sommerurlaub oder Geschäftsreise. Mit dem Zubehör von stadtmobil erreichen Sie Ihr Ziel optimal. Unsere Zubehör & Zusatzleistungen auf einen Blick Kindersitze & Sitzerhöhungen Sicherheit für den Nachwuchs Warnwesten Sicherheit für alle Fahrradträger Für mehr Spaß im Urlaub Navigationsgeräte Immer auf dem richtigen Weg Schneeketten Ihre Fahrhilfe Partnertarif 0€ Für mehrere Fahrer Dachgepäckträger Mehr Gepäck im Urlaub Auslandsfahrten Keine Grenzübertrittsgebühr Das Zubehör ist kostenlos ! Im Gegensatz zu anderen Carsharing Anbieter und Autovermiter berechnen wir keine Gebühren für Zubehör, Transit und zusätzliche Fahrer! Aber Vorsicht ! Nur solange Sie im -Fahrzeug fahren, darf Ihr Beifahrer das Fahrzeug führen. Alternative: Ihre Mitfahrer können sich ohne Grundgebühr bei stadtmobil Rhein-Main anmelden. Einfach bei der Registrierung Ihre Kundennummer als Erstnutzer angeben und entsprechende „Partneroption“ auswählen. Als Partner Nutzer, können ihre Mitfahrer auch ohne Sie das Fahrzeug führen. Bei Interesse kontaktieren Sie unseren Kundenservice per Telefon oder E-Mail. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Telefon: 069 95 11 79 9-0 Free icons created by Pixel perfect - Flaticon Abroad icons created by Smashicons - Flaticon Family icons created by Freepik - Flaticon Vest icons created by iconixar - Flaticon Seat icons created by Freepik - Flaticon Bycicle icons created by Smashicons - Flaticon Car icons created by photo3idea_studio - Flaticon Gps navigator icons created by Creative Stall Premium - Flaticon Cover icons created by Eucalyp - Flaticon

Referenzkunden

01.03.17 | Inhaltsseite Referenzkunden

Referenzkunden An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl von stadtmobil-Kunden, die ihren eigenen Fuhrpark durch die Nutzung von CarSharing ergänzen oder sogar ganz ersetzen. Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Stadt Frankfurt am Main Goethe-Universität Frankfurt am Main Zahlreiche Fachbereiche der Goethe-Universität nutzen stadtmobil-Fahrzeuge für Dienstfahrten. Insbesondere der Fachbereich "Geowissenschaften/Geographie" freut sich über das CarSharing-Angebot an der Goethe-Universität, da Studierende und Lehrpersonal z.B. mit den 9-Sitzer-Bussen kostengünstig und unkompliziert Exkursionen veranstalten können. Frankfurter Autoren Theater e.V. Nippon Connection e.V. stadtmobil Rhein-Main unterstützt das renommierte japanische Filmfestival seit vielen Jahren. Mit den stadtmobil-Fahrzeugen wird die Logistik des Festival unterstützt sowie Künstlerinnen und Künstler zu den Festivalorten gefahren. ACTIV catering für Kinder GmbH & Co. KG ACTIV catering ist ein Familienunternehmen, das ausschließlich für Kintertageseinrichtungen täglich frisch kocht. Mittels stadtmobil-Fahrzeugen werden die Kindertageseinrichtungen mit Essen beliefert. Stalburg Theater Frankfurt am Main Das Stalburg-Theater ist ein kleines aber feines Theater im Frankfurter Nordend. Gleichzeitig veranstalten die Theater-Macher rund um Michi Herl auch regelmäßig das Stoffel im Günthersburgpark. Damit das eine oder andere von A nach B kommt, fährt das Stalburg stadtmobil. antagon theaterAKTion Antagon ist ein freies Tanz- und PerformanceTheater mit internationaler Besetzung und mehrdimensionalen Auftritten im öffentlichen Raum. TheaterGrueneSosse Das TheaterGrueneSosse ist ein mobiles Theater mit fester Spielstätte im Theaterhaus Frankfurt und im Löwenhof. Das TheaterGrueneSosse zeigt Theater für Kinder ab 5 Jahren. Und mobil ist es natürlich mit stadtmobil. Schwarz-Silber Club zur Pflege des Tanzsports e.V. Frankfurts größter Tanzsportverein Schwarz-Silber entschloss sich in der Vergangenheit dazu, den eigenen Bus zu verkaufen und auf CarSharing mit stadtmobil umzusteigen. Schwarz-Silber möchte Tanzen nicht nur von Grund auf unterrichten, sondern auch ihre eigene Mobilität von Grund auf neuausrichten. Dies unterstützen wir gerne.

Preise & Tarife

13.10.16 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Tarifauswahl: Business-Basic Tarifklasse (Fahrzeug): XXS Miniklasse XS Smart S Kleinwagen M BMW Mini Cooper L Kombi/Cabrio XL Komfortklasse 2XL kl. Transp. o. Bus 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Extra Elektrofahrzeuge Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,10 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder per App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Kaskoversicherung. Tarif Business-Basic Der Tarif Business-Basic besticht durch sehr günstige Zeit- und Kilometertarife, die vor allem tagsüber gelten. Damit ist der Business-Tarif für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern aber auch für Freiberufler besonders interessant. Voraussetzung zur Nutzung dieses Tarifs ist der Nachweis eines eingetragenen Unternehmens, Gewerbes, Vereins, einer öffentlichen Körperschaft oder der Nachweis der Freiberuflichkeit. Konditionen Gewerbetreibende o.ä. Aktivierungsbeitrag 25,21 Summe (insgesamt bei Aufnahme zu zahlen) 25,21 Monatsbeitrag 8,40 Sicherheitspaket (pro Zugangskarte, optional) 13,73 Tariftabelle Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 17 Uhr pro Stunde 17 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig* Woche Beginn beliebig** pro km XXS Miniklasse 1,26 2,52 25,21 126,05 0,21 XS Smart 1,43 2,86 29,41 147,06 0,218 S Kleinwagen 1,68 3,36 33,61 168,07 0,227 M BMW Mini Cooper 1,93 3,87 36,13 180,67 0,235 L Kombi/Cabrio 2.10 4,20 37,82 189,09 0,244 XL Komfortklasse 2,44 4,87 46,22 231,09 0,277 2XL kl. Transp. o. Bus 3,36 6,72 52,10 260,50 0,294 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 3,70 7,40 54,62 273,11 0,311 Die gebuchte Zeit wird je nach Dauer der Buchung aus der Kombination von Wochentarif, 24-Stundentarif und Stunden abgerechnet. Es wird automatisch der 24-Stundentarif oder Wochentarif abgerechnet, wenn er günstiger ist als die Summe einzelner Stundentarife oder die Summe von mehreren 24-Stundentarifen (best-case-Abrechnung). * für halbe Stunden gilt die Hälfte des Stundentarifs ** für 24-Stunden-und Wochentarife gelten beliebige Anfangs-und Endzeitpunkte

Preise & Tarife

24.06.16 | Inhaltsseite Preise & Tarife

CarSharing - das rechnet sich! 8421 0 Tarifauswahl: Classic Easy RMV Tarifklasse (Fahrzeug): XXS Miniklasse XS Citycar S Kleinwagen M BMW Mini Cooper L Kombi/Cabrio XL Komfortklasse 2XL kl. Transp. o. Bus 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Extra Elektrofahrzeuge Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten stadtmobil-Tarifrechner Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Hinweis zum Tarif "Easy": Es gilt eine Grundgebühr je Fahrt von 2,- EUR. Diese kommt zum Ergebnis des Tarifrechners noch dazu. (Stand: 05/22) Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. Alle Angaben ohne Gewähr. Tarif Classic Der Tarif Classic ist besonders interessant für alle, die mehr als etwa 12 Stunden im Monat das CarSharing-Angebot nutzen wollen, da hier der Vorteil seiner sehr günstigen Zeit- und Kilometertarife zum Tragen kommt. Auch bekommen Partnernutzer eine Zugangskarte ohne monatliche Grundgebühr und Studierende zahlen nur die Hälfte des Monatsbeitrages. Bitte beachten Sie, dass Partnernutzer mit einem eigenen Vertrag geführt werden. Dazu registrieren Sie sich bitte über das Online-Formular und wählen als Tarif "Classic-Partner" und geben die Teilnehmernummer des Erstnutzers in das jeweilige Feld ein. Konditionen Erstnutzer Partner zum Erstnutzer (Teilnehmergemeinschaft) Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 0,00 Monatsbeitrag regulär 12,00 0,00 Monatsbeitrag Studierende 6,00 --- Sicherheitspaket (optional) 59,00 59,00 Abrechnung jährlich im Voraus für das Kalenderjahr. Bei Vertragsbeendigung wird der Rest zurückerstattet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif Classic Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 7 Uhr pro Stunde 7 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km bis 100 km pro km ab 101. km XXS Miniklasse 1,00 2,10 24,00 130,00 0,29 0,25 XS Smart 1,00 2,30 26,00 145,00 0,30 0,26 S Kleinwagen 1,00 2,70 31,00 170,00 0,31 0,27 M Mini Cooper 2,00 3,40 38,00 210,00 0,32 0,28 L Kombi/Cabrio 2,00 3,80 42,00 230,00 0,33 0,29 XL Komfortklasse 2,00 4,10 45,00 250,00 0,37 0,33 2XL kl. Transp. o. Bus 3,00 5,00 50,00 320,00 0,39 0,35 3XL gr. Transp. / gr. 9-Sitzer-Bus 3,00 5,20 52,00 340,00 0,41 0,37 Tarif RMV Der Tarif RMV ist die optimale Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Er besticht ebenfalls durch sehr günstige Zeit- und Kilometerkosten sowie eine sehr geringe monatliche Grundgebühr (5 Euro). Als zusätzlichen Bonus zahlen Studierende bei Wahl dieses Tarifs nur 2,50 Euro monatliche Gebühr. Partnernutzer zum Hauptkunden zahlen gar keinen Monatsbeitrag. Bitte beachten Sie, dass Partnernutzer mit einem eigenen Vertrag geführt werden. Dazu registrieren Sie sich bitte über das Online-Formular und wählen als Tarif "RMV-Partner" und geben die Teilnehmernummer des Erstnutzers in das jeweilige Feld ein. Konditionen Erstnutzer Partner zum Erstnutzer (Teilnehmergemeinschaft) Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 0,00 Monatsbeitrag regulär 5,00 0,00 Monatsbeitrag Studierende 2,50 --- Sicherheitspaket (optional) 59,00 59,00 Abrechnung jährlich im Voraus für das Kalenderjahr. Bei Vertragsbeendigung wird der Rest zurückerstattet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif RMV Zeit Kilometer Fahrzeugklassen pro Stunde 0 - 7 Uhr pro Stunde 7 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km bis 100 km pro km ab 101. km XXS Miniklasse 1,00 2,80 29,00 160,00 0,29 0,25 XS Smart 1,00 3,00 31,00 175,00 0,30 0,26 S Kleinwagen 1,00 3,40 36,00 200,00 0,31 0,27 M Mini Cooper 2,00 4,10 43,00 240,00 0,32 0,28 L Kombi/Cabrio 2,00 4,50 47,00 260,00 0,33 0,29 XL Komfortklasse 2,00 4,80 50,00 280,00 0,37 0,33 2XL kl. Transp. o. Bus 3,00 5,70 55,00 350,00 0,39 0,35 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 3,00 5,90 57,00 370,00 0,41 0,37 Tarif Easy Der Tarif Easy ist für Kunden besonders vorteilhaft, die nur gelegentlich das Angebot nutzen wollen. Keine monatliche Grundgebühr, eine sehr moderate Grundgebühr je Fahrt sowie geringe Kilometerkosten, dafür etwas höhere Zeittarife, machen diesen Tarif attraktiv. Konditionen Easy Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 Monatsbeitrag 0,00 Grundgebühr je Fahrt 2,00 Sicherheitspaket (optional) 59,00 Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder per App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif Easy Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km XXS Miniklasse 3,10 31,00 165,00 0,29 XS Smart 3,60 36,00 195,00 0,30 S Kleinwagen 4,30 43,00 235,00 0,31 M Mini Cooper 4,90 49,00 265,00 0,32 L Kombi/Cabrio 5,40 54,00 295,00 0,33 XL Komfortklasse 5,90 59,00 315,00 0,37 2XL kl. Transp. o. Bus 6,40 64,00 355,00 0,39 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 6,80 68,00 425,00 0,41 Tarif Studi (Buchung nicht mehr möglich) Tarif Studi nicht mehr verfügbar: Buchen Sie jetzt den RMV-Studi oder Classic-Studi Tarif als Alternative

Graf-von-Stauffenberg-Allee 57

28.09.16 | Station Frankfurt

Station: Frankfurt - Riedberg - Graf-von-Stauffenberg-Allee 57 Zugangstechnik: Fahrzeugschlüsseltresor ÖPNV: U-Bahn U8, U9: Uni Campus Riedberg; Bus 29: Hans-Leistikow-Straße, Bus 251: Johann-Beyer-Weg Die CarSharing-Station ist alternativ in 15 Gehminuten von der U-Bahn Station Uni Campus Riedberg zu erreichen. Beschreibung des Stellplatzes: Der Schlüsseltresor befindet sich links der Tiefgarageneinfahrt. Durch die Tiefgarageneinfahrt gelangen Sie zu den Stellplätzen. Die Fahrzeuge stehen in der Tiefgarage auf dem ersten Stellplatz links der Einfahrtsrampe und ganz hinten rechts auf dem letzten Stellplatz. Beide Stellplätze sind mit einem stadtmobil-Schild gekennzeichnet. Wichtig: Im Schlüsseltresor befindet sich ein Sender zum Öffnen des Rolltores. Das Rolltor schließt innerhalb von 2 Minuten selbstständig. Drücken Sie bitte ausschließlich den oberen Knopf des Senders um das Rolltor zu betätigen, da nur dieser eine Knopf mit einer Funktion versehen ist. Im Fahrzeug befindet sich am Armaturenbrett ebenfalls ein befestigter Sender, den Sie verwenden können, wenn Sie im Fahrzeug sitzen und das Tor zu öffnen wollen. Den Sender dort auf keinen Fall entfernen. Bitte stellen Sie das Fahrzeug immer wieder auf den Stellplatz zurück, von dem Sie es abgeholt haben. Bitte parken Sie mittig zwischen den vorgegebenen Markierungen nur auf den angegebenen Stellplätzen, da nur diese von stadtmobil angemietet sind.

Geschäftskunden

24.06.16 | Inhaltsseite Geschäftskunden

Flexibler Fuhrpark für jeden Geschäftsbedarf Mit stadtmobil CarSharing steht Ihrem Unternehmen eine breite Palette an Fahrzeugen zur Verfügung - vom wendigen Kleinwagen für Stadtfahrten bis zum geräumigen Transporter für größere Transporte. Unsere Flotte umfasst über 200 Fahrzeuge allein in der Rhein-Main-Region und mehr als 4000 deutschlandweit. So finden Sie für jeden Anlass und jede Mitarbeitergruppe das passende Fahrzeug. Ob für kurze Dienstfahrten, Kundenbesuche oder mehrtägige Geschäftsreisen - Sie haben immer Zugriff auf moderne und gepflegte Fahrzeuge verschiedener Klassen. Dadurch können Sie Ihren Mobilitätsbedarf flexibel und bedarfsgerecht decken, ohne in einen eigenen Fuhrpark investieren zu müssen. Kleinwagen Ideal für Stadtfahrten und kurze Strecken Kombis Viel Platz für Mitarbeiter und Material Transporter Für größere Transporte und Umzüge Einfache Buchung und Nutzung Die Nutzung von stadtmobil CarSharing ist denkbar einfach und unkompliziert. Nach der einmaligen Anmeldung Ihres Unternehmens können alle berechtigten Mitarbeiter rund um die Uhr Fahrzeuge buchen - ganz spontan oder auch Wochen im Voraus. Unsere intuitive Smartphone-App, die Online-Buchungsplattform oder unser telefonischer Service stehen Ihnen dafür zur Verfügung. Die Fahrzeugöffnung erfolgt bequem per Zugangskarte oder Smartphone. Schlüssel und Tankkarten befinden sich im Auto, sodass Sie sofort losfahren können. Für regelmäßige Fahrten bieten wir zudem eine praktische Abo-Buchung an, die Ihnen ein Fahrzeug zu festen Zeiten garantiert. 1.Buchen Ganz einfach Fahrzeug online oder per App reservieren 2. Öffnen 2 Möglichkeiten Auto mit Zugangskarte oder Smartphone öffnen 3. Losfahren Sofort Einsatzbereit Schlüssel im Handschuhfach, sofort starten 4. Zurückgeben Fahrzeug an der Station abstellen und abschließen JETZT BERATEN LASSEN JETZT KUNDE WERDEN Sicherheitspaket Für einen Jahresbetrag in Höhe von 13,73 € bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung auf ein Drittel zu reduzieren. Für mehr Informationen sprechen Sie uns gerne an. Buchen Sie Ihr Carsharing Fahrzeug, vom Kleinwagen bis zum Kleintransporter, bequem von unterwegs. Mit unserer App finden Sie die verfügbaren Fahrzeuge in Ihrer Umgebung und können das nächste freie Fahrzeug an Ihrer Wunschstation sofort reservieren, bestehende Buchungen verändern oder stornieren. Unser Service für Sie Deutschlandweit verfügbar Über 200 Fahrzeuge in Rhein-Main und über 4000 Fahrzeuge Deutschlandweit nutzen Abo-Buchung Mit einer einzigen Abo-Buchung steht Ihr Auto zuverlässig zu den von Ihnen festgelegten Zeiten zur Verfügung. Top Service stadtmobil Autos sind Neuwagen, top gewartet und gepflegt. Inklusive Schutzbrief! 24/7 Erreichbar Die Buchungszentrale ist immer 24 Stunden am Tag für Fragen rund um Ihre Buchung erreichbar. JETZT BERATEN LASSEN JETZT KUNDE WERDEN Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main stadtmobil Rhein-Main Die Karte steht aktuell leider nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es später erneut. Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main Route planen 069 95 11 79 9 - 0 rhein-main(at)stadtmobil.de Montag, Mittwoch und Freitag 10:30 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Kein Publikumsverkehr an Dienstagen, Donnerstagen und Wochenenden. Schreiben Sie uns... Sie möchten gerne schriftlich mit uns in Kontakt treten? Bitte verwenden Sie dieses Kontaktformular So erreichen Sie uns mit Bus & Bahn: Das stadtmobil-Büro liegt gegenüber des Frankfurter Hauptbahnhofs im Bürohaus "Englischer Hof". Dort finden Sie uns im 1. OG, rechts. RMV-Fahrplanauskunft News & Presse Neue Funktion bei Stadtmobil Rhein-Main GmbH: "Probleme melden" NEU Wir freuen uns, unseren Nutzern eine neue und nützliche Funktion vorzustellen: "Probleme melden". Mit dieser Funktion können Sie ab sofort bestehende Schäden an den Fahrzeugen einsehen und neue Schäden direkt melden. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden zu erhöhen und eine transparente Kommunikation über den Zustand unserer Fahrzeuge zu gewährleisten. Neue Fahrzeuge in Betrieb: Aygo X, Ford Courier und 7-Sitzer Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil-Nutzer! Wir haben unseren Fuhrpark um einige neue Fahrzeuge erweitert, die Ihnen noch mehr Flexibilität und Komfort bieten. Quernutzung: Mehr Flexibilität in Gießen, Marburg, Kassel und Wiesbaden Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil Rhein-Main Nutzer ! Seit dem 14. Februar 2024 ist die Quernutzung mit dem CarSharing-Anbieter Scouter in Gießen, Marburg, Kassel, Bonn, Erlangen, Fürth, München, Nürnberg und Wiesbaden möglich. Das bedeutet, dass Sie ab sofort noch flexibler unterwegs sein können und die Vorteile von zwei Carsharing-Anbietern nutzen können. Kunde werden Ihre Meinung ist uns wichtig. Besuchen Sie uns auf stadtmobil: zeitgemäß, umweltschonend, preiswert

Fuhrpark

09.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

CarSharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. XXS Miniklasse Toyota Aygo Kleiner Cityflitzer Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 93 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen XS Smart Renault Zoe Elektro Unser kleines Elektrofahrzeug in Kooperation mit der Nassauischen Heimstätte. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen S Kleinwagen Ford Fiesta Junggebliebener, umweltbewusster Kompaktwagen, der sich wunderbar auch für größere Einkäufe eignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 85 g/km CO2-Ausstoß Super E10: 99 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Adam Kleiner Cityflitzer mit viel Witz. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 118 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Corsa-e (Elektrik) Unser Elektrofahrzeug mit Automatikgetriebe. Perfekte Lösung für die Stadt und mit einer Reichweite von ca. 300 Kilometern. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Yaris Hybrid Automatik Zuverlässiger Kleinwagen, mit dem sich auch jede längere Fahrt problemlos bewerkstelligen lässt. Zumal ein Hybrid mit einem zukunftsweisenden Antrieb. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Super E10: 75 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen M BMW Mini Cooper Mini One Die Retroversion eines Kultautos mit Klimaanlage und abschaltbaren Beifahrerairbag. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Super E10: 109 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen L Kombi/Cabrio Ford Focus Kombi Als Kombi mit Tempomat wunderbar für lange Urlaubsfahrten geeignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 88 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mini Clubman One Die große Retroversion eines Kultautos mit Klimaanlage und abschaltbaren Beifahrerairbag. Türen: 6 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Super E10: 122 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mini One Cabrio Sportliches Cabrio für einen Ausflug ins Grüne. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß : 142 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Auris Hybrid Automatik Ein moderner und sehr umweltfreundlicher Kombi (Hybrid-Technologie), der zudem auf längeren Strecken auf Grund der Automatik sehr bequem zu fahren ist. Beachten Sie bitte: Der Wagen ist von Werk aus OHNE Zündschloss. Der Wagen erkennt den Schlüssel konta Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 83 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Corolla Hybrid Automatik Ein moderner und sehr umweltfreundlicher Kombi (Hybrid-Technologie), der zudem auf längeren Strecken auf Grund der Automatik und Tempomat sehr bequem zu fahren ist. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 78 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen XL Komfortklasse Ford Grand C-MAX Das Familienfahrzeug mit 7 Sitzen. Alternativ lässt sich die hintere Sitzreihe umklappen, um den Kofferaum zu vergrößen. Perfekt geeingnet für Ausflüge oder den Urlaub. Türen: 5 Sitzplätze: 7 CO2-Ausstoß : 160 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen 2XL kl. Transp. o. Bus Opel Vivaro kurz ohne Hochdach Kleiner Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 160 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Ford Transit Custom Bus 9-Sitzer Praktischer 9-Sitzer-Bus mit extra viel Stauraum für Gepäck. Türen: 5 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß : 210 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Transit Custom Transporter lang ohn Langer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß : 201 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Vivaro Bus 9-Sitzer-lang 9-Sitzer-Bus mit großem Radstand, der zusätzlich noch reichlich Platz für Gepäck bietet. Türen: 5 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 159 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Vivaro lang mit Hochdach Langer Transporter mit Hochdach mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Türen: 3 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 207 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Extra Elektrofahrzeuge VW e-Up! Elegantes, modernes und einfach zu bedienendes Elektroauto mit großer Reichweite. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen:

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 20.05.2018 § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der stadtmobil Rhein-Main GmbH, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt leben, können eine Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus einem Erstnutzer und höchstens drei weiteren Nutzern, bilden. Für die Teilnehmergemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Der Erstnutzer nimmt Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil für die Gemeinschaft entgegen. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Teilnehmer haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes. § 4 Kaution Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn eine Kaution bei stadtmobil, deren Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des CarSharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach Ende des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet. § 5 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach §3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat anzusehen. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach §3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. § 9 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Teilnehmer und Kindern verboten. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen die unter das Personenbeförderungsgesetz fallen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Der Teilnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Teilnehmer hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. Zur weiteren Fahrtsicherheit können für einige Fahrzeugmodelle, Schneeketten ausgeliehen werden. Informieren Sie sich hierzu auf unserer Homepage oder in unserem Hauptbüro. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden, alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die während seiner Buchungszeit auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat, begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.), für die der Teilnehmer vollständig einzutreten hat. § 14 Haftung von stadtmobil stadtmobil haftet gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einen für die Abwicklung beauftragten Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens ursächlich ist. Die vollständige oder teilweise Haftung des Teilnehmers hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht zur Voraussetzung, dass der Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Teilnehmer – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, SEPA-Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergeben sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer genehmigt stadtmobil ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug aller, mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden, fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist von fünf Werktagen, während derer der Teilnehmer berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel von stadtmobil zurückerstattet. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. Der Teilnehmer kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Teilnehmers. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz Der Teilnehmer kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung . Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls stadtmobil oder der Teilnehmer Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Teilnehmers weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO ( siehe Anlage zur Datenschutzerklärung ) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EUDSGVO ( siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung ). § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Stand: 20.05.2018