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stadtmobil Rhein-Main - Vorteile für Umwelt und Geldbeutel

24.06.16 | Inhaltsseite stadtmobil Rhein-Main - Vorteile für Umwelt und Geldbeutel

Flexibel mobil ohne eigenes Auto Autos kurzfristig und zuverlässig buchbar Normalerweise fahren Sie Fahrrad. Manchmal brauchen Sie aber etwas Größeres? Als stadtmobil-Kunde können Sie spontan, aber auch planbar und zuverlässig genau dann auf ein Auto zugreifen, wenn Sie es benötigen. Einfach online, per App oder telefonisch buchen, einsteigen und losfahren. stadtmobil bietet Ihnen die optimale bedarfs- und nutzungsorientierte Mobilitätslösung. Sie melden sich einfach bei stadtmobil als Kunde an, erhalten Ihre Zugangskarte und schon stehen Ihnen alle stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung. Große Auswahl: Kleinwagen bis Transporter Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Deutschlandweites Netz: CarSharing-Angebote von Kiel bis Freiburg nutzen Sie sind oft in verschiedenen Städten unterwegs und möchten überall spontan mobil sein? Mit stadtmobil kein Problem: In 180 Städten in Deutschland stehen Ihnen mit Ihrer stadtmobil-Karte Autos an günstig gelegenen Stationen zur Verfügung: wohnortnah oder auf den ÖPNV abgestimmt. Preiswerte Alternative zum eigenen Auto Sie fahren weniger als 12.000 Kilometer im Jahr? Dann lohnt sich stadtmobil CarSharing auf jeden Fall! Einfacher, preiswerter und umweltschonender können Sie nicht Auto fahren. Fixkosten wie Leasing, Versicherung, Stellplatzmiete, Kfz-Steuer und TÜV/AU können Sie sich sparen. Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie ein Fahrzeug nutzen und die gefahrenen Kilometer. Dabei wird immer fair abgerechnet – im von Ihnen gewählten Tarif.

stadtmobil Rhein-Main - flexibel, günstig und umweltfreundlich

24.06.16 | Inhaltsseite stadtmobil Rhein-Main - flexibel, günstig und umweltfreundlich

Werbebanner 30 € Fahrtguthaben für Neukunden! Profitieren Sie jetzt von 30€ Fahrtguthaben und erleben Sie den bequemen und umweltfreundlichen Carsharing-Service von stadtmobil Rhein-Main. Als Neukunde erwartet Sie ein attraktives Angebot - nutzen Sie es jetzt! Jetzt Kunde werden Mehr erfahren *Nur für Neukunden. Vielfältige Fahrzeugauswahl für jeden Bedarf Stadtflitzer Ideal für kurze Strecken und enge Parklücken in der Innenstadt. Unsere kompakten Modelle wie der Aygo X sind wendig und sparsam. Familienkutschen Geräumige Vans und Kombis bieten Platz für die ganze Familie samt Gepäck. Perfekt für Ausflüge oder den Großeinkauf. Transporter Unsere Transporter und Kastenwagen eignen sich hervorragend für Umzüge oder den Transport sperriger Güter. Bei stadtmobil finden Sie garantiert das passende Fahrzeug für Ihren individuellen Bedarf. Von kostengünstigen Kleinwagen bis hin zu geräumigen Vans und praktischen Transportern - wir haben für jeden Anlass das richtige Auto in unserem vielfältigen Fuhrpark. Günstige Tarife für jeden Bedarf Tarif Grundgebühr Zeit pro Stunde Kilometerpreis Besonderheit Classic 12,00 € Monat 0,50 € - 4,90 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für regelmäßige Fahrer RMV 5,00 € Monat 0,50 € - 5,60 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für Gelegenheitsfahrer Easy 0,00 € Monat 3,10 € - 6,50 € 0,29 € - 0,41 € Ideal für Wenigfahrer | 2,50 € pro Buchung Bei stadtmobil profitieren Sie von transparenten und fairen Tarifen. Alle Preise verstehen sich inklusive Kraftstoff, Versicherung und Steuern. Sie zahlen nur für die tatsächliche Nutzung - gefahrene Kilometer plus gebuchte Zeit. Wählen Sie den Tarif, der am besten zu Ihrem Nutzungsverhalten passt und sparen Sie bares Geld im Vergleich zum eigenen Auto. {"afterImport":{"clearCachePageUids":"1,18,397,399,401,404,407,410,413,395,347,349,403,406,409,412,415,394,398,400,402,405,408,411,414,466,467,468,469,470,471,472,473","callPageUids":"1","callPageUidsType":"98"},"organisationUidT3ebusPidMapping":{"3":"95","4":"96","5":"97","6":"98","7":"99","20":"100","9":"101","11":"102"},"station":"","fixedCostsNewCar":"360.00","fixedCostsStadtmobil":"12.00","additionalPriceNewCar":"0.11","additionalPriceStadtmobil":"0.25","timeCostsNewCar":"0.00","timeCostsStadtmobil":"2.20","averageSpeed":"60","footerText":"<p>Als Rechnungsgrundlage wurde der Tarif Classic genommen.<\/p>"} 12610 Fahrleistung pro Jahr: km Neuwagen ◀︎ ▶︎ stadtmobil € 360.00 Fixkosten/Monat € 12.00 € 0.11 Kosten/km € 0.25 € 0.00 Zeitkosten/h € 2.20 € Gesamtkosten/Jahr € Als Rechnungsgrundlage wurde der Tarif Classic genommen. Persönlicher Service und Kundenbetreuung Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main stadtmobil Rhein-Main Die Karte steht aktuell leider nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es später erneut. Am Hauptbahnhof 10 60329 Frankfurt am Main Route planen 069 95 11 79 9-0 rhein-main(at)stadtmobil.de Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Buchungszentrale 24/7 erreichbar. Telefonnummer finden Sie auf Ihre Zugangskarte. stadtmobil Zentrale Öffnungszeiten: Montag: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 10:30 Uhr - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Bei stadtmobil legen wir großen Wert auf persönlichen Service und individuelle Kundenbetreuung. Unser kompetentes Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um CarSharing zur Seite. Ob Sie Hilfe bei der Buchung benötigen, Informationen zu unseren Tarifen wünschen oder technische Unterstützung brauchen - wir sind für Sie da. Nutzen Sie unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und profitieren Sie von unserem regionalen Know-how und unserer Erfahrung im CarSharing-Bereich. VALIDIERUNGSSTELLEN JETZT KUNDE WERDEN News & Presse Neue Funktion bei Stadtmobil Rhein-Main GmbH: "Probleme melden" NEU Wir freuen uns, unseren Nutzern eine neue und nützliche Funktion vorzustellen: "Probleme melden". Mit dieser Funktion können Sie ab sofort bestehende Schäden an den Fahrzeugen einsehen und neue Schäden direkt melden. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden zu erhöhen und eine transparente Kommunikation über den Zustand unserer Fahrzeuge zu gewährleisten. Neue Fahrzeuge in Betrieb: Aygo X, Ford Courier und 7-Sitzer Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil-Nutzer! Wir haben unseren Fuhrpark um einige neue Fahrzeuge erweitert, die Ihnen noch mehr Flexibilität und Komfort bieten. Quernutzung: Mehr Flexibilität in Gießen, Marburg, Kassel und Wiesbaden Tolle Neuigkeiten für alle stadtmobil Rhein-Main Nutzer ! Seit dem 14. Februar 2024 ist die Quernutzung mit dem CarSharing-Anbieter Scouter in Gießen, Marburg, Kassel, Bonn, Erlangen, Fürth, München, Nürnberg und Wiesbaden möglich. Das bedeutet, dass Sie ab sofort noch flexibler unterwegs sein können und die Vorteile von zwei Carsharing-Anbietern nutzen können. Kunde werden

Preise & Tarife

24.06.16 | Inhaltsseite Preise & Tarife

CarSharing - das rechnet sich! 8421 0 Tarifauswahl: Classic Easy RMV Tarifklasse (Fahrzeug): XXS Miniklasse XS Citycar S Kleinwagen M BMW Mini Cooper L Kombi/Cabrio XL Komfortklasse 2XL kl. Transp. o. Bus 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Extra Elektrofahrzeuge Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten stadtmobil-Tarifrechner Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Hinweis zum Tarif "Easy": Es gilt eine Grundgebühr je Fahrt von 2,- EUR. Diese kommt zum Ergebnis des Tarifrechners noch dazu. (Stand: 05/22) Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. Alle Angaben ohne Gewähr. Tarif Classic Der Tarif Classic ist besonders interessant für alle, die mehr als etwa 12 Stunden im Monat das CarSharing-Angebot nutzen wollen, da hier der Vorteil seiner sehr günstigen Zeit- und Kilometertarife zum Tragen kommt. Auch bekommen Partnernutzer eine Zugangskarte ohne monatliche Grundgebühr und Studierende zahlen nur die Hälfte des Monatsbeitrages. Bitte beachten Sie, dass Partnernutzer mit einem eigenen Vertrag geführt werden. Dazu registrieren Sie sich bitte über das Online-Formular und wählen als Tarif "Classic-Partner" und geben die Teilnehmernummer des Erstnutzers in das jeweilige Feld ein. Konditionen Erstnutzer Partner zum Erstnutzer (Teilnehmergemeinschaft) Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 0,00 Monatsbeitrag regulär 12,00 0,00 Monatsbeitrag Studierende 6,00 --- Sicherheitspaket (optional) 59,00 59,00 Abrechnung jährlich im Voraus für das Kalenderjahr. Bei Vertragsbeendigung wird der Rest zurückerstattet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif Classic Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 7 Uhr pro Stunde 7 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km bis 100 km pro km ab 101. km XXS Miniklasse 1,00 2,10 24,00 130,00 0,29 0,25 XS Smart 1,00 2,30 26,00 145,00 0,30 0,26 S Kleinwagen 1,00 2,70 31,00 170,00 0,31 0,27 M Mini Cooper 2,00 3,40 38,00 210,00 0,32 0,28 L Kombi/Cabrio 2,00 3,80 42,00 230,00 0,33 0,29 XL Komfortklasse 2,00 4,10 45,00 250,00 0,37 0,33 2XL kl. Transp. o. Bus 3,00 5,00 50,00 320,00 0,39 0,35 3XL gr. Transp. / gr. 9-Sitzer-Bus 3,00 5,20 52,00 340,00 0,41 0,37 Tarif RMV Der Tarif RMV ist die optimale Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Er besticht ebenfalls durch sehr günstige Zeit- und Kilometerkosten sowie eine sehr geringe monatliche Grundgebühr (5 Euro). Als zusätzlichen Bonus zahlen Studierende bei Wahl dieses Tarifs nur 2,50 Euro monatliche Gebühr. Partnernutzer zum Hauptkunden zahlen gar keinen Monatsbeitrag. Bitte beachten Sie, dass Partnernutzer mit einem eigenen Vertrag geführt werden. Dazu registrieren Sie sich bitte über das Online-Formular und wählen als Tarif "RMV-Partner" und geben die Teilnehmernummer des Erstnutzers in das jeweilige Feld ein. Konditionen Erstnutzer Partner zum Erstnutzer (Teilnehmergemeinschaft) Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 0,00 Monatsbeitrag regulär 5,00 0,00 Monatsbeitrag Studierende 2,50 --- Sicherheitspaket (optional) 59,00 59,00 Abrechnung jährlich im Voraus für das Kalenderjahr. Bei Vertragsbeendigung wird der Rest zurückerstattet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif RMV Zeit Kilometer Fahrzeugklassen pro Stunde 0 - 7 Uhr pro Stunde 7 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km bis 100 km pro km ab 101. km XXS Miniklasse 1,00 2,80 29,00 160,00 0,29 0,25 XS Smart 1,00 3,00 31,00 175,00 0,30 0,26 S Kleinwagen 1,00 3,40 36,00 200,00 0,31 0,27 M Mini Cooper 2,00 4,10 43,00 240,00 0,32 0,28 L Kombi/Cabrio 2,00 4,50 47,00 260,00 0,33 0,29 XL Komfortklasse 2,00 4,80 50,00 280,00 0,37 0,33 2XL kl. Transp. o. Bus 3,00 5,70 55,00 350,00 0,39 0,35 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 3,00 5,90 57,00 370,00 0,41 0,37 Tarif Easy Der Tarif Easy ist für Kunden besonders vorteilhaft, die nur gelegentlich das Angebot nutzen wollen. Keine monatliche Grundgebühr, eine sehr moderate Grundgebühr je Fahrt sowie geringe Kilometerkosten, dafür etwas höhere Zeittarife, machen diesen Tarif attraktiv. Konditionen Easy Aktivierungsbeitrag (aktuell kostenlos) 0,00 Monatsbeitrag 0,00 Grundgebühr je Fahrt 2,00 Sicherheitspaket (optional) 59,00 Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,50 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder per App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit- und Kilometerkosten* Tarif Easy Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig Woche Beginn beliebig pro km XXS Miniklasse 3,10 31,00 165,00 0,29 XS Smart 3,60 36,00 195,00 0,30 S Kleinwagen 4,30 43,00 235,00 0,31 M Mini Cooper 4,90 49,00 265,00 0,32 L Kombi/Cabrio 5,40 54,00 295,00 0,33 XL Komfortklasse 5,90 59,00 315,00 0,37 2XL kl. Transp. o. Bus 6,40 64,00 355,00 0,39 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 6,80 68,00 425,00 0,41 Tarif Studi (Buchung nicht mehr möglich) Tarif Studi nicht mehr verfügbar: Buchen Sie jetzt den RMV-Studi oder Classic-Studi Tarif als Alternative

Wilhelm-Epstein-Straße 4

28.09.16 | Station Frankfurt

Beschreibung des Stellplatzes: Der Wagen steht in der Einfahrt links des Haupteinganges des Markus-Krankenhauses (Liegendanfahrt). Im Hof auf der linken Seite ist es ganz hinten der letzte Stellplatz vor der kleinen Mauer mit dem Geländer. Der Stellplatz ist mit einem stadtmobil-Schild gekennzeichnet. Wichtig: Bitte parken Sie den Wagen ausschließlich auf dem Stellplatz mit dem stadtmobil-Schild, da nur dieser von stadtmobil angemietet ist. Parken Sie niemals im vorderen Bereich auf dem Standplatz für Krankentransporter. Bei Nichtbeachtung müssen Sie für die entstandenen Kosten aufkommen! Station: Frankfurt - Bockenheim - Wilhelm-Epstein-Straße 4 Zugangstechnik: Bordcomputer im Fahrzeug ÖPNV: Straßenbahn 16, Bus M34, 39, 69: Markus-Krankenhaus Die CarSharing-Station ist alternativ in 8 Gehminuten von der U-Bahn Station Ginnheim zu erreichen.

Nachrichten

11.10.16 | Inhaltsseite Nachrichten

News & Presse Stationseröffnung an der Messe Karlsruhe 01.03.2023 Weitere Informationen finden Sie hier! Ausgezeichnet vom Handelsblatt 13.10.2020 Stadtmobil ist laut Handelsblatt einer der besten Dienstleister im CarSharing. Mobile Buchungsmaske 05.03.2020 Jetzt unter mobil.stadtmobil.de auch ohne App mobil buchen! eingeloggt bleiben 24.02.2020 Die App bietet nun für einen bequemen Zugang die Möglichkeit Logindaten zu speichern. Aktion: Sicher durch die fünfte Jahreszeit 22.02.2020 Das Sicherheitspaket gibt es statt der üblichen 12 Monate gleich für ganze 15 Monate. Winterspezialtarif - Clever in 2020 starten 04.02.2020 Auch in diesem Jahr bieten wir wieder unseren beliebten Winterspezialtarif an. Dieses Mal sogar bis in den März. Das bedeutet: 30 % der Zeitkosten sparen. Mit CarSharing in´s neue Jahr... und 15 Euro Fahrtguthaben mitnehmen! 16.12.2019 Bis zum 31. Januar 2020 Kunde werden und 15 Euro Fahrtguthaben bekommen!* Nicht vergessen: Tanken! 28.01.2019 Auch als freundliche Geste dem nächsten Nutzer gegenüber. Neue, einfache Preisstruktur ab 01. Januar 2019 30.12.2018 Neue Station in Sachsenhausen-Süd 24.10.2018 Drei Fahrzeuge am Ziegelhüttenweg (Ziegelhüttenplatz/Oppenheimer Landstraße)

Pressemitteilungen

11.10.16 | Inhaltsseite Pressemitteilungen

News & Presse Stationseröffnung an der Messe Karlsruhe 01.03.2023 Weitere Informationen finden Sie hier! CarSharing auf Wachstumskurs 09.03.2022 CarSharing ist in Deutschland so beliebt wie nie zuvor. Das zeigt die neue CarSharing-Statistik, die der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) am 9. März vorgestellt hat. Sowohl die Zahl der Nutzer:innen als auch die Zahl der Orte, in denen CarSharing bereitgestellt wird, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die Anbieter haben ihre Flotten erheblich ausgebaut. Ausgezeichnet vom Handelsblatt 13.10.2020 Stadtmobil ist laut Handelsblatt einer der besten Dienstleister im CarSharing. Mobile Buchungsmaske 05.03.2020 Jetzt unter mobil.stadtmobil.de auch ohne App mobil buchen! eingeloggt bleiben 24.02.2020 Die App bietet nun für einen bequemen Zugang die Möglichkeit Logindaten zu speichern. Aktion: Sicher durch die fünfte Jahreszeit 22.02.2020 Das Sicherheitspaket gibt es statt der üblichen 12 Monate gleich für ganze 15 Monate. Winterspezialtarif - Clever in 2020 starten 04.02.2020 Auch in diesem Jahr bieten wir wieder unseren beliebten Winterspezialtarif an. Dieses Mal sogar bis in den März. Das bedeutet: 30 % der Zeitkosten sparen. Mit CarSharing in´s neue Jahr... und 15 Euro Fahrtguthaben mitnehmen! 16.12.2019 Bis zum 31. Januar 2020 Kunde werden und 15 Euro Fahrtguthaben bekommen!* Verkehrsentlastung durch CarSharing 28.08.2019 Eine Studie geistert durch die Medien. CarSharing sei gar nicht verkehrsentlastend und ließe sich auch nur in den ganz großen Metropolen wirtschaftlich betreiben. Nicht vergessen: Tanken! 28.01.2019 Auch als freundliche Geste dem nächsten Nutzer gegenüber.

Fragen & Antworten

11.10.16 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich. Wir empfehlen, dass Sie mit dem stadtmobil-Büro Kontakt azufnehmen. Dort erhalten Sie Informationen zu Ihrer geplanten Urlaubsfahrt. Im Internet können Sie sich über länderspezifische Regelungen (z. B. zu Warnwesten, Bereifung etc.) informieren. Wie lange im Voraus muss ich buchen? Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus – wie Sie wollen. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Kunde zu sein? Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen. Kann ich von einem Carsharing-Tarif in einen anderen wechseln? Sie können Ihren CarSharing-Tarif kurzfristig wechseln, wenn Ihr Mobilitätsbedarf sich ändert. Bitte erfragen Sie die genauen Modalitäten und die Voraussetzungen für den gewünschten Tarif bei dem Anbieter in Ihrer Region. Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Bei einigen stadtmobil-Organisationen gibt es Fahrzeuge, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich und wohnortnah. Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, natürlich. Ihre Verfügbarkeit kann den regionalen Fahrzeuglisten entnommen oder in Ihrem stadtmobil-Büro erfragt werden. In der Buchungs-App können Sie entsprechende Filter zur Vorauswahl nutzen. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? In jeder Region sind Fahrzeuge mit Kindersitzen verfügbar. Je nach Anbieter sind die Fahrzeuge mit Kindersitz gekennzeichnet und bei der Buchung auswählbar oder es sind in allen Fahrzeugen Kindersitze vorhanden. Fragen Sie einfach beim Anbieter in Ihrer Region nach. Weitere Kindersitze können im Büro ausgeliehen werden, bei einigen stadtmobil-Organisationen auch Babyschalen. Sind Dachgepäckträger verfügbar? Je nach Organisation sind für verschiedene Fahrzeugtypen möglicherweise Dachgepäckträger (z.B. Grundträger, Dachboxen, Fahrradträger...) buchbar. Bitte fragen Sie bei Ihrem jeweiligen Carsharing-Anbieter nach. Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Kundinnen und Kunden und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge rauchfrei. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen. Oft kann die Servicezentrale Ihre Buchung verlängern. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. In jedem Fahrzeug finden Sie Tankkarten, mit denen Sie an zahlreichen Tankstellen bezahlen können. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tankauslagen mit der Monatsrechnung zurück. Sie müssen das Fahrzeug nicht nach jeder Fahrt volltanken. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank abzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann. Darf ich eine andere Person fahren lassen? Fahrberechtigt sind zunächst ausschließlich Personen, die selbst einen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben. Weitere Regelungen erfragen Sie bei der stadtmobil-Organisation, bei der Sie angemeldet sind. Sind mitfahrende Personen versichert? Personenschäden, die Mitfahrer:innen durch einen von dem/der Fahrer:in verursachten Schaden erleiden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Für Schäden, die Mitfahrer:innen einer dritten Person zufügen oder an einem Gegenstand verursachen, haften diese persönlich. Diese werden in der Regel von einer Privathaftpflicht übernommen. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach!

Vorteile

13.10.16 | Inhaltsseite Vorteile

Vorteile die sich rechnen..... Flexibler Fuhrpark Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim CarSharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau Liquiditätsschonend durch minimale Fixkosten Bei stadtmobil CarSharing hinterlegen Sie eine Kaution. Darüber hinaus werden weder Ihr Eigenkapital noch Ihr Kreditrahmen belastet – Sie gewinnen Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Bilanzoptimierend Die Nutzungskosten für die stadtmobil-Fahrzeuge sind Betriebsausgaben, die Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen können. Mehr Zeit für Ihre Firma Tägliche Parkplatzsuche vor dem Büro, lästige Autopflege, zu wenig Laderaum, Ärger mit der Werkstatt, dem TÜV, der Versicherung? Das können Sie sich sparen! All das erledigt stadtmobil CarSharing für Sie. So können Sie Ihre Zeit in Ihre Firma statt in die Verwaltung der Firmenwagen investieren.

Preise & Tarife

13.10.16 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Tarifauswahl: Business-Basic Tarifklasse (Fahrzeug): XXS Miniklasse XS Smart S Kleinwagen M BMW Mini Cooper L Kombi/Cabrio XL Komfortklasse 2XL kl. Transp. o. Bus 3XL gr. Transp. o. gr. 9-Sitzer-Bus Extra Elektrofahrzeuge Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Buchungspauschale von 2,10 Euro bei telefonischer Buchung. Buchungen übers Internet oder per App sind kostenfrei. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Kaskoversicherung. Tarif Business-Basic Der Tarif Business-Basic besticht durch sehr günstige Zeit- und Kilometertarife, die vor allem tagsüber gelten. Damit ist der Business-Tarif für Gewerbetreibende mit mehreren Mitarbeitern aber auch für Freiberufler besonders interessant. Voraussetzung zur Nutzung dieses Tarifs ist der Nachweis eines eingetragenen Unternehmens, Gewerbes, Vereins, einer öffentlichen Körperschaft oder der Nachweis der Freiberuflichkeit. Konditionen Gewerbetreibende o.ä. Aktivierungsbeitrag 25,21 Summe (insgesamt bei Aufnahme zu zahlen) 25,21 Monatsbeitrag 8,40 Sicherheitspaket (pro Zugangskarte, optional) 13,73 Tariftabelle Zeit Kilometer Fahrzeugklasse pro Stunde 0 - 17 Uhr pro Stunde 17 - 24 Uhr 24 Stunden Beginn beliebig* Woche Beginn beliebig** pro km XXS Miniklasse 1,26 2,52 25,21 126,05 0,21 XS Smart 1,43 2,86 29,41 147,06 0,218 S Kleinwagen 1,68 3,36 33,61 168,07 0,227 M BMW Mini Cooper 1,93 3,87 36,13 180,67 0,235 L Kombi/Cabrio 2.10 4,20 37,82 189,09 0,244 XL Komfortklasse 2,44 4,87 46,22 231,09 0,277 2XL kl. Transp. o. Bus 3,36 6,72 52,10 260,50 0,294 3XL gr. Transporter o. gr. 9-Sitzer-Bus 3,70 7,40 54,62 273,11 0,311 Die gebuchte Zeit wird je nach Dauer der Buchung aus der Kombination von Wochentarif, 24-Stundentarif und Stunden abgerechnet. Es wird automatisch der 24-Stundentarif oder Wochentarif abgerechnet, wenn er günstiger ist als die Summe einzelner Stundentarife oder die Summe von mehreren 24-Stundentarifen (best-case-Abrechnung). * für halbe Stunden gilt die Hälfte des Stundentarifs ** für 24-Stunden-und Wochentarife gelten beliebige Anfangs-und Endzeitpunkte

Referenzkunden

01.03.17 | Inhaltsseite Referenzkunden

Referenzkunden An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl von stadtmobil-Kunden, die ihren eigenen Fuhrpark durch die Nutzung von CarSharing ergänzen oder sogar ganz ersetzen. Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Stadt Frankfurt am Main Goethe-Universität Frankfurt am Main Zahlreiche Fachbereiche der Goethe-Universität nutzen stadtmobil-Fahrzeuge für Dienstfahrten. Insbesondere der Fachbereich "Geowissenschaften/Geographie" freut sich über das CarSharing-Angebot an der Goethe-Universität, da Studierende und Lehrpersonal z.B. mit den 9-Sitzer-Bussen kostengünstig und unkompliziert Exkursionen veranstalten können. Frankfurter Autoren Theater e.V. Nippon Connection e.V. stadtmobil Rhein-Main unterstützt das renommierte japanische Filmfestival seit vielen Jahren. Mit den stadtmobil-Fahrzeugen wird die Logistik des Festival unterstützt sowie Künstlerinnen und Künstler zu den Festivalorten gefahren. ACTIV catering für Kinder GmbH & Co. KG ACTIV catering ist ein Familienunternehmen, das ausschließlich für Kintertageseinrichtungen täglich frisch kocht. Mittels stadtmobil-Fahrzeugen werden die Kindertageseinrichtungen mit Essen beliefert. Stalburg Theater Frankfurt am Main Das Stalburg-Theater ist ein kleines aber feines Theater im Frankfurter Nordend. Gleichzeitig veranstalten die Theater-Macher rund um Michi Herl auch regelmäßig das Stoffel im Günthersburgpark. Damit das eine oder andere von A nach B kommt, fährt das Stalburg stadtmobil. antagon theaterAKTion Antagon ist ein freies Tanz- und PerformanceTheater mit internationaler Besetzung und mehrdimensionalen Auftritten im öffentlichen Raum. TheaterGrueneSosse Das TheaterGrueneSosse ist ein mobiles Theater mit fester Spielstätte im Theaterhaus Frankfurt und im Löwenhof. Das TheaterGrueneSosse zeigt Theater für Kinder ab 5 Jahren. Und mobil ist es natürlich mit stadtmobil. Schwarz-Silber Club zur Pflege des Tanzsports e.V. Frankfurts größter Tanzsportverein Schwarz-Silber entschloss sich in der Vergangenheit dazu, den eigenen Bus zu verkaufen und auf CarSharing mit stadtmobil umzusteigen. Schwarz-Silber möchte Tanzen nicht nur von Grund auf unterrichten, sondern auch ihre eigene Mobilität von Grund auf neuausrichten. Dies unterstützen wir gerne.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 20.05.2018 § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der stadtmobil Rhein-Main GmbH, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im gleichen Haushalt leben, können eine Teilnehmergemeinschaft, bestehend aus einem Erstnutzer und höchstens drei weiteren Nutzern, bilden. Für die Teilnehmergemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Der Erstnutzer nimmt Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil für die Gemeinschaft entgegen. Die Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Teilnehmer haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für eigenes. § 4 Kaution Der Teilnehmer hinterlegt zum Vertragsbeginn eine Kaution bei stadtmobil, deren Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des CarSharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Rahmennutzungsvertrag zustehen. Die Kaution wird dem Teilnehmer nach Ende des Rahmennutzungsvertrags unverzinst erstattet. § 5 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach §3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Teilnehmer ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat anzusehen. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Nutzt der Teilnehmer ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach §3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. § 9 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Teilnehmer und Kindern verboten. Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen die unter das Personenbeförderungsgesetz fallen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Der Teilnehmer ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Teilnehmer hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. Zur weiteren Fahrtsicherheit können für einige Fahrzeugmodelle, Schneeketten ausgeliehen werden. Informieren Sie sich hierzu auf unserer Homepage oder in unserem Hauptbüro. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden, alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Teilnehmer nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die während seiner Buchungszeit auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat, begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt. Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.), für die der Teilnehmer vollständig einzutreten hat. § 14 Haftung von stadtmobil stadtmobil haftet gegenüber dem Teilnehmer im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einen für die Abwicklung beauftragten Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens ursächlich ist. Die vollständige oder teilweise Haftung des Teilnehmers hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungspflicht zur Voraussetzung, dass der Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Teilnehmer – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, SEPA-Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergeben sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Nutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Nutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Sie stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer genehmigt stadtmobil ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug aller, mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden, fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt eine Frist von fünf Werktagen, während derer der Teilnehmer berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Teilnehmer diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Die Kaution nach § 4 wird nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel von stadtmobil zurückerstattet. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmennutzungsvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Teilnehmers und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. Der Teilnehmer kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und - falls eine Einzugsermächtigung erteilt wurde - vom Konto des Teilnehmers abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Teilnehmers. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz Der Teilnehmer kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung . Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Falls stadtmobil oder der Teilnehmer Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Teilnehmers weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Teilnehmers dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO ( siehe Anlage zur Datenschutzerklärung ) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EUDSGVO ( siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung ). § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Stand: 20.05.2018

Stadt Frankfurt

11.04.17 | Inhaltsseite Stadt Frankfurt

CarSharing mit stadtmobil Rhein-Main Die Stadt Frankfurt am Main hat mit der stadtmobil Rhein-Main GmbH ab dem 01.12.2016 eine Konditionsvereinbarung abgeschlossen. Vorteile und Kosten: Fahrten zu dienstlichen Zwecken können Sie jederzeit selbstständig buchen und mit unserem breiten Spektrum an Fahrzeugen tätigen. Unsere Fahrzeuge haben immer eine feste Station, so dass Sie sich nie um Parkplätze für die Autos sorgen müssen. Ihrer Einrichtung entstehen keinerlei Fix- oder Treibstoffkosten, lediglich die günstigen Fahrtkosten des Tarifs Business-Basic (Preisliste) sind zu entrichten. Anmeldung und Buchung: Die einmalige Anmeldung erfolgt unten auf dieser Seite über den Button Anmeldung für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt . Tragen Sie die erforderlichen Daten ein und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Sie erhalten im Anschluss von uns schnellstmöglich die gewünschte Anzahl an Zugangskarten. Sollten Sie allgemein Hilfe benötigen oder eine Einführung wünschen, kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. Wo finden Sie unsere Fahrzeuge? Sie finden unsere Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Ebenso können Sie an allen Stationen im Rhein-Main-Gebiet und auch bundesweit unsere Autos nutzen. Hier finden Sie die aktuelle Stationsübersicht. Bei entsprechendem Bedarf und in Abstimmung mit Ihrem Amt können wir auch bei regelmäßigem Nutzungsbedarf ein Fahrzeug an Ihrer Dienststelle dauerhaft bereitstellen. Anmeldung für Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt Bildrechte: Thomas Wolf, www.foto-tw.de

Goethe-Uni

11.04.17 | Inhaltsseite Goethe-Uni

Downloads Untervertrag und Zusatzvereinbarungen Tarif Classic Plus mit Sonderkonditionen Sicherheitspaket (optionale Haftungsreduzierung) CarSharing mit stadtmobil Zahlreiche Fachbereiche der Goethe-Universität sind bereits mit unseren CarSharing-Fahrzeugen unterwegs. Hierfür hat die Universität mit stadtmobil Rhein-Main einen Rahmennutzungsvertrag abgeschlossen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie unsere Fahrzeuge zu dienstlichen Zwecken an den Fachbereichen, Instituten, in Arbeitsgruppen etc. nutzen können. Egal ob für Exkursionen, Besorgungen, Fahrten zu Konferenzen und Besprechungsterminen - all das ist mit stadtmobil schnell, komfortabel und unkompliziert zu realisieren. Einfach ein Fahrzeug im Internet, per Web-App oder telefonisch buchen und schon können Sie Ihre Fahrt beginnen. Es entstehen Ihrer Einrichtung keine Fixkosten, lediglich die günstigen Fahrtkosten sind zu entrichten. Wie melden wir uns an? Laden Sie sich den Untervertrag (links in der Link-Leiste) herunter, füllen ihn aus und faxen Sie uns diesen vorab zu. Kommen Sie anschließend in unser Kundenbüro am Hauptbahnhof und bringen bitte zur einmaligen Kontrolle Ihren Führerschein mit. Termine können Sie gerne auch individuell vereinbaren; bei Bedarf kommen wir auch bei Ihnen im Büro vorbei. Wo finden wir die stadtmobil-Fahrzeuge? In nächster Nähe zur Universität sind am Campus Riedberg vor der Mensa (Altenhöferallee 1), im nördlichen Bereich des Campus Westend (Stralsunder Straße) und am Campus Ginnheim (Ginnheimer Landstraße / Studentenwohnhochhäuser) unsere Stationen. Darüber hinaus finden Sie unsere Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet, in Rhein-Main und auch bundesweit. Eine aktuelle Stationsübersicht finden Sie jederzeit hier .

meinRMV

11.04.17 | Inhaltsseite meinRMV

Angebot für alle Fans des öffentlichen Nahverkehrs im Rhein-Main-Gebiet (RMV) Der Tarif RMV hat keine besonderen Zugangsvoraussetzungen, Sie müssen also nicht unbedingt im Besitz einer gültigen Zeitkarte sein. Dieser Tarif hat eine monatliche Grundgebühr, deren Preis unter der des Tarifs Classic liegt. Die Zeit- und Kilometerkosten sind optimiert für gelegentliche Nutzung und günstiger als im Tarif Easy, der für niedrigere Bedarfe gedacht ist. Vergleichen Sie hier unsere Tarife am Beispiel unterschiedlicher Fahrzeugmodelle, Streckenlängen und Uhrzeiten.

Gartenstraße 141 - 179 (im Straßenverlauf)

12.04.17 | Station Frankfurt

Station: Frankfurt - Sachsenhausen - Gartenstraße 141 - 179 (im Straßenverlauf, in Fahrtrichtung links) Zugangstechnik: Bordcomputer im Fahrzeug ÖPNV: Straßenbahn 12, 15, 19, 20, 21: Stresemannallee/Gartenstraße Beschreibung des Stellplatzes: Im gesamten linken und rechten Bereich (auch in die Bewohnerparkzone) in der Einbahnstraße der Gartenstraße ab Hausnummer 179 absteigend bis Hausnummer 145 kann das Fahrzeug abgestellt werden. Durch die Baustelle an der Gartenstraße können sich ggf. Halteverbote ergeben. Bitte beachten Sie diese. Danke! Wichtig: Sollten Sie in diesem Bereich keinen Stellplatz finden, kann der Wagen auch alternativ auf einem (kosten-)freien Parkplatz in der Nähe abgestellt werden. In diesem Falle bitte die Buchungszentrale telefonisch über den Abstellort informieren. Vielen Dank!